Finanzierung
Ratenzahlungsvereinbarung
Unser Institut bietet dem Bestattungspflichtigen bei ungünstigen Verhältnissen eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Finanzierung der zu begleichenden Kosten an.
Vertragsinhalte sind hierbei ausschließlich Eigenleistungen und vorfinanzierte Fremdleistungen Dritter. Gebührentatbestände, welche durch die Stadtverwaltung Gotha erhoben werden, fallen nicht in diese Vereinbarung.
Bitte sprechen Sie in diesem Falle unsere Mitarbeitrerinnen an.
Finanzierung durch Kleinkredit
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Lieferungen und Leistungen unseres Institutes besteht in der Aufnahme eines Kleinkredites bei der Raiffeisenbank Gotha eG.
Hierbei gilt folgende Faustregel:
a) 3 Jahre Laufzeit pro 1.000 € Kredit 30,00 € Monatsrate
b) 5 Jahre Laufzeit pro 1.000 € Kredit 20,00 € Monatsrate
Unterstellt sind dabei Zinsen in Höhe von 5,5 p.a. variabel und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2%.
Finanzierung mittels Sterbegeldversicherung
Als eine weitere Möglichkeit, finanzielle Auswirkungen im Falle einer Bestattungspflicht abzufedern, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Als Mitglied im Bundesverband arbeitet unser Institut mit der Nürnberger Versicherungsgruppe zusammen.
Gern stellen wir den entsprechenden Kontakt her. Lassen Sie sich umfangreich und seriös beraten. Das bereitgestellte Informationsblatt informiert Sie im ersten Schritt.
Beim Klick auf das Firmenlogo, bekommen Sie das Informationsmaterial angezeigt.



